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Überbrückungshilfen können beantragt werden – Nachbesserungen notwendig

Aktualisiert: 21. Juli 2020

Ab dem 8. Juli 2020 können die Überbrückungshilfen des Bundes hier beantragt werden: http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/


Jedoch besteht noch Nachbesserungsbedarf: Die Überbrückungshilfen lassen viel zu viele Unternehmen und Soloselbstständige außen vor und sie setzen leider auch Fehlanreize. Außerdem sollte der Bund, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, einen Betrag für den Lebensunterhalt möglich machen. Das Vertrauen in die grundlegende Gerechtigkeit bei den Hilfen in der Krise und damit in die Demokratie wird sonst erschüttert.

Zu den Kritikpunkten:

Die Bundesregierung besteht trotz vieler Hinweise aus Verbänden, Unternehmen und Politik auf der unflexiblen Zugangsvoraussetzung, dass Unternehmen, die im Monat April und Mai weniger als 60% Umsatzeinbrüche im Vergleich zum Vorjahr hatten, bei den Überbrückungshilfen leer ausgehen.

Das betrifft Unternehmen, bei denen Umsatzeinbrüche erst verspätet auftreten, genauso wie z.B. Unternehmen, die nicht schließen mussten, und durch zusätzliche Investitionen und kreative Corona-Ideen ihren Umsatz relativ hoch halten konnten. Hier haben wir flexiblere und großzügigere Lösungen eingefordert.

Auch dass die Beantragung nur über SteuerberaterInnen, Buch- oder WirtschaftsprüferInnen möglich ist, stellt eine hohe Hürde dar.

Es gibt keine Anreize für Überbrückungshilfe-berechtigte Unternehmen, sich für die Monate Juni bis August um starke Umsatzsteigerung zu bemühen. Sobald der Umsatz zu sehr gesteigert wird, werden die Hilfen entsprechend gesenkt oder gestrichen. Das ist ein klarer Fehlanreiz.

Dabei lässt die Bundesregierung völlig außer Acht, dass es nicht nur um die Umsätze der Monate Juni bis August geht. Durch die unzureichende Ausgestaltung der Soforthilfen, welche ja Unternehmen mit mehr als 10 MitarbeiterInnen außen vor ließ, haben einige Unternehmen existenzbedrohende Einbußen ohne jede Hilfe meistern müssen, in manchen Bundesländern gab es für sie leider sogar gar keine Zuschüsse.

Wir halten deshalb eine viel flexiblere Betrachtung, z.B. des Gesamtjahresergebnisses 2020, für viel sinnvoller, um über Rückzahlungen von Zuschüssen zu reden. Eine temporäre Umsatzsteigerung in den Monaten Juni bis August, für viele ja die wichtigsten Monate im Jahr, darf nicht automatisch zu Kürzungen oder Rückzahlungen führen. Das ist viel zu kurzfristig gedacht.

Die Hilfen geben keine Planungssicherheit bis zum Jahresende. Durch eine schriftliche Frage und der Antwort der Bundesregierung darauf wissen, wir, dass die Bundesregierung die Coronakrise ab August für Unternehmen für nicht planbar hält obwohl schon jetzt absehbar ist, dass es bis Ende Oktober keine Großveranstaltungen geben wird. Genauso werden die Abstandsregeln uns noch weit über den August hinaus begleiten - und das weiß auch die Bundesregierung. Sie verweigert damit Unternehmen Planungssicherheit. Aus dem Wirtschaftsausschuss wissen wir inzwischen, dass eine eventuelle Verlängerung der Überbrückungshilfen schon eingeplant ist. Als grüne Bundestagsfraktion hatten wir schon im Mai Hilfen bis zum Jahresende gefordert, damit für Unternehmen Planungssicherheit besteht.

Eine Anrechnung von Kosten für den eigenen Lebensunterhalt, Krankenkassenbeiträge, etc. (Unternehmerlohn) wird weiterhin explizit ausgeschlossen.

Mehr zu den grünen Forderungen in dem grünen Antrag „Selbstständige unterstützen - aktiven Mittelstand wertschätzen“ vom 27.05.2020 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919490.pdf

Mehr dazu in einem Pressebericht der Süddeutschen:

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/unternehmen-schwerin-mv-ergaenzt-corona-hilfsprogramm-mit-bis-zu-22-millionen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200708-99-718116


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