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ZEW-Studie: jedem vierten Soloselbstständigen droht das Aus

Aktualisiert: 9. Juli 2020

Zur Studie des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), der zufolge jedem vierten Soloselbstständigen das Aus droht, erklärt Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte:


„Wo bleiben die dringend notwendigen Verlängerungen der Soforthilfen für Selbstständige? Es ist grob fahrlässig, dass die Bundesregierung die Frist am Sonntag auslaufen lässt, ohne neue Soforthilfen aufgelegt zu haben. Schon lange ist klar, dass die Soforthilfen nicht zielgenau bei den Selbstständigen ankommen. Viele Selbstständige ebenso wie kleine und mittlere Unternehmen kämpfen weiterhin mit hohen Umsatzeinbrüchen und brauchen dringend unbürokratische Unterstützung beim Lebensunterhalt. Die Bundesregierung versagt dabei, Selbstständigen und Unternehmen Planungssicherheit zu geben. Die Ankündigungen zur Rettung von Kleinunternehmern und Soloselbstständigen bleiben reine Lippenbekenntnisse ohne echte Hilfe. Wer Gründungen fördern will, muss auch was für die Gründerinnen und Gründer tun."


Hintergrund:

Die Frist für die Antragsstellung für Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer läuft am 31. Mai, also diesen Sonntag, aus. Schon letzten Sonntag wurden Eckpunkte für sogenannte „Überbrückungshilfen“ bekannt, die stark betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern bei Umsatzeinbrüchen von über 70 Prozent die Fixkosten in Höhe von 80 Prozent bis zu maximal 50.000 Euro monatlich bezahlen sollen. Bei Umsatzeinbrüchen zwischen 50 Prozent und 70 Prozent soll es 50 Prozent der Fixkosten geben. Die Umsatzeinbrüche sollen laut den Eckpunkten nur für die Monate April und Mai im Vergleich zum Vorjahr geltend gemacht werden können. Dies lässt verzögerte Einbrüche durch spätere Bezahlung, Auftragseinbrüche ab Mai sowie besonders engagierte Unternehmern, die geringere Umsatzeinbrüche, aber erheblich weniger Gewinn mit kreativen Corona-Geschäftsideen erwirtschaften konnten, außen vor. Eine Anrechnung von Kosten für den eigenen Lebensunterhalt, Krankenkassenbeiträge, etc. (Unternehmerlohn) wird weiterhin explizit ausgeschlossen.


Mehr dazu in unserem Antrag „Selbstständige unterstützen - aktiven Mittelstand wertschätzen“ vom 27.05.2020  http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919490.pdf

sowie im „Zukunftspakt: Für einen Aufbruch aus der Krise“ vom 27.05.2020 https://www.gruene-bundestag.de/themen/corona-krise/der-gruene-zukunftspakt

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