Claudia
Corona: Neue Hilfen beschlossen
Aktualisiert: 30. März 2020
Ich begrüße das Hilfs-Paket der Bundesregierung. Jedoch gibt es in dieser Krise wenig Gewissheiten – alle Maßnahmen müssen ständig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft und, wenn notwendig, angepasst werden. Aus der Opposition heraus beobachten wir die Prozesse und werden mit Hinweisen die Regierung immer wieder zu eventuell notwendigen Korrekturen auffordern. Dabei sind auch Hinweise und Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern sehr wertvoll.
Durch das Gesetzespaket, das am Mittwoch, dem 25.3. im Bundestag beschlossen wurde und auch am Freitag, dem 27.3. im Bundesrat beschlossen werden wird, kann die Mietzahlungen für die eigene Wohnung und das Gewerbe ausgesetzt werden, ohne dass die Gefahr einer Kündigung besteht. Dies allerdings nur, wenn die Zahlungsschwierigkeiten Corona-bedingt sind, was im Zweifelsfall auch nachwiesen werden muss. Nicht gezahlt werden können der Monat April, Mai und Juni. Die geschuldeten Mietbeträge müssen dann innerhalb von 2 Jahren nachgezahlt werden. Es können Zinsaufschläge entstehen. (Mehr dazu hier: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/032320_FAQ_Miete.pdf <https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/032320_FAQ_Miete.pdf> )
Ab frühestens Freitag kann ein Antrag auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 9000€ für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten bewilligt werden. Für größere Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten gibt es höhere Zuschüsse. Hinter diesem einzigem Antrag verbergen sich unterschiedliche Geldgeber: Alle Zuschüsse für Unternehmen mit bis zu 10 Angestellten werden vom Bund finanziert, die restlichen Zuschüsse für größere Unternehmen vom Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Auszahlung übernimmt in beiden Fällen das Landesförderinstitut (Link: https://www.lfi-mv.de/). Diese Zuschüsse sind für Miet- und Pachtausgaben sowie andere Fixkosten vorgesehen, aber ausdrücklich nicht für den eigenen Lebensunterhalt.
Da die Zuschüsse nicht für den Lebensunterhalt gedacht sind, werden einige Selbstständige nun den Weg zum Jobcenter gehen müssen. Dies ist kein leichter Schritt. Für den eigenen Lebensunterhalt soll ALG II beantragt werden (Link: FAQ BA https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung), dabei soll es keine Vermögensprüfung und Prüfung der Kosten der Unterkunft geben. Hier hätten wir uns andere Lösungen gewünscht, jedoch hat diese Regelung den Vorteil, dass die Kosten der Unterkunft sowie die Krankenkassenbeiträge vollständig getragen werden. Wir werden weiterhin darauf drängen, dass die Gelder so unbürokratisch und schnell wie möglich ausgezahlt werden, sowie generell die Regelsätze durch einen Corona-Zuschuss für alle ALG II-Beziehenden erhöht werden. Wir Bündnisgrüne haben hier auf eine andere Lösung gedrängt. Leider vorerst ohne Erfolg. Auch hier gilt genau zu gucken, ob die Hilfen wirklich alle erreicht, die es erreichen soll.
Zusätzlich besteht weiterhin die Möglichkeit, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen um Steuern zinslos zu stunden, sowie Vorauszahlungen auszusetzen. Auch Krankenkassen sind angehalten, auf Antrag Beiträge zu stunden, genauso wie Strom-, Gas- und Wasserversorger.