Claudia
Existenzminimum von Selbstständigen über Zuschüsse decken – Gang zum Jobcenter vermeiden
Aus Anlass der Telefonkonferenz des Wirtschaftsausschusses, in der das BMWI ALG II als einzigen Weg für die Existenzsicherung für Soloselbstständige benannt hat, erklärt Claudia Müller, Mittelstandsbeauftragte:
Die Soforthilfen für Soloselbstständige erweisen sich für viele Selbstständige als große Enttäuschung. Ein Existenzminimum von 1180 € pro Monat, dies entspricht dem Pfändungsfreibetrag, sollte bei den Soforthilfen unbedingt angerechnet werden können. Das spart unnötige Bürokratie, denn der Umweg über die Beantragung von ALG II ist kompliziert und bindet viele Ressourcen. Der Bund ist jetzt gefordert schnell zu handeln, um Selbstständige, Jobcenter und Kommunen zu unterstützen. Leider sieht die Bundesregierung hier scheinbar keinen Handlungsbedarf, obwohl es im jetzigen System bereits große Ungerechtigkeiten gibt. Während einem alleinstehenden Soloselbstständigen die gesamten Mietkosten, egal in welcher Höhe, übernommen werden, wird bei einer verheirateten, freiberuflichen Dozentin das Partnereinkommen angerechnet. Diese Ungleichbehandlung bestraft Partnerschaften und Wohngemeinschaften und führt zu mehr Bürokratie. Hier muss dringend gegengesteuert werden.
Hintergrund:
Ende März beschloss der Bund Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbstständige von bis zu 9000€ bei bis zu 5 MitarbeiterInnen und bis zu 14.000€ bei bis zu 10 Mitarbeiterinnen. Bei diesen Soforthilfen handelt es sich um Hilfen um laufende Kosten zu begleichen, was auch überprüft werden kann. Diese Zuschüsse sind für Miet- und Pachtausgaben sowie andere Fixkosten vorgesehen, aber ausdrücklich nicht für den eigenen Lebensunterhalt. Da die Zuschüsse nicht für den Lebensunterhalt gedacht sind, sollen Selbstständige ALG II beantragen. Dabei soll es keine Vermögensprüfung und Prüfung der Kosten der Unterkunft geben, Einkommensprüfungen von Partnern und im Haushalt lebenden Kindern werden jedoch trotzdem vorgenommen. Die Kosten für die Unterkunft beim ALG II müssen die Kommunen tragen.
Die Anrechenbarkeit eines Unternehmereinkommens könnte einfach in die Soforthilfe-Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern eingefügt werden. Dies würde Kommunen bei den Kosten der Unterkunft entlasten und Jobcenter bei der Bearbeitung von ALG II-Anträgen. Selbstständige hätten trotzdem weiterhin die Wahl, entweder ALG II zu beantragen, damit die Kosten der Unterkunft und der Krankenversicherung getragen werden oder sich über die Zuschüsse ein Unternehmereinkommen auszuzahlen. Damit würden zum Beispiel die Prüfung der Einkommen der Lebenspartnerinnen und –partner wegfallen. Der Gang zum Jobcenter könnte häufig vermieden werden.