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Mit letzter Kraft zum Quötchen: Kompromiss zum FüPoG II

Zur Bekanntgabe der Einigung auf das Führungspositionengesetz II durch die Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU sowie der SPD-Fraktion erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, und Claudia Müller, Sprecherin für Mittelstandspolitik:


Kurz vor Ende der Wahlperiode ringt sich die Koalition dazu durch, das Führungspositionengesetz II doch noch im Bundestag zu verabschieden. Engagierte Politik für gleiche Chancen von Frauen und Männern sieht anders aus. Der Gesetzentwurf, der nun vorliegt, ist durch den Kompromiss zwischen Union und SPD nochmals abgeschwächt worden. Das gleicht einem Unterbietungswettbewerb zur Frage, wie wenig Frauenförderung in einem Gesetz stecken kann.


Die CDU/CSU hat sich mit der Forderung durchgesetzt, die bereits bestehenden Übergangsregelungen bei der Vorstandsbesetzung nochmals aufzuweichen. Und mit der Möglichkeit, die amtierenden Vorstände kleinerer Krankenkassen erneut zu bestellen, bleiben frauenfreie Vorstände mit diesem Gesetz noch viele Jahre Realität. Das ist unwürdig. Die neu in den Gesetzentwurf aufgenommene Möglichkeit einer Auszeit für Vorstände aus familiären Gründen begrüßen wir. Aber sie ist kein Ersatz für einen schlechten Kompromiss. Die Botschaft des novellierten Führungspositionengesetzes bleibt: Frauen dürfen mitbestimmen, aber nur ein bisschen. Angesichts der Tatsache, dass mehr als die Hälfte der börsennotierten Unternehmen bis heute keine Frau im Vorstand hat, ist das ein Armutszeugnis.


Wir brauchen den Kulturwandel hin zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und Diversität jetzt und können nicht ewig warten, bis für Frauen der Weg in die Führungs-und Entscheidungsriegen nicht mehr so steinig ist wie heute. Denn um die kritische Masse zu erreichen, braucht es einen Frauenanteil von mindestens einem Drittel. Wir fordern deswegen in unserem Antrag eine Mindestquote von 33 Prozent für Unternehmensvorstände börsennotierter und mitbestimmter Unternehmen bei der Neubesetzung von Vorstandsposten sowie eine Erhöhung und Ausweitung der Frauenquote für Aufsichtsräte. Zukünftig soll bei Neubestellungen von börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen eine Mindestquote von 40 Prozent erreicht werden.

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