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Persönliche Erklärung zum Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage

Erklärung nach §31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zum Abstimmungsverhalten –

Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite


Hiermit erkläre ich:


Die vorliegende geänderte Fassung des Gesetzentwurfs zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist in vielen Punkten weitreichend verbessert worden. So ist positiv zu unterstreichen, dass das verabschiedete Gesetz nun eine zeitliche Befristung beinhaltet. Fortan sind die Rechtsverordnungen der Länder auf vier Wochen befristet und es muss immer aufs Neue begründet werden, warum welche Maßnahmen für erforderlich gehalten werden, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Ebenfalls hervorzuheben ist, dass der Missstand einer fehlenden klaren Definition der epidemischen Lage von nationaler Tragweite behoben wurde.


Es ist mir sehr bewusst, dass eine gesetzliche Grundlage dieser Form für die weitere Eindämmung der Pandemie unerlässlich und für ein verlässliches, verständliches und nachvollziehbares Handeln der Bundesländer und des Bundes von großer Bedeutung ist.

Der vorliegende Entwurf stärkt die Rechte des Parlaments. Er ist weit entfernt von dem, was zum Teil im öffentlichen Raum behauptet wird.


Dennoch kann ich dem vorliegenden Entwurf heute nicht meine Zustimmung geben.

Bereits im Frühjahr wurde über eine mögliche zweite Welle im Herbst gesprochen. Nichtsdestotrotz haben es die Koalitionsfraktionen bis eben heute nicht geschafft, einen vergleichbaren Gesetzentwurf vorzulegen und zur Abstimmung zu bringen. Eine längerfristige Planung, Beratung, öffentliche Diskussion wäre möglich und nötig gewesen, um auch gegenüber großen Teilen der Bevölkerung für mehr Verständnis zu sorgen. Verschwörungstheorien nehmen sich so den Raum, wo wir ihn mangels Erklärungen und guter Kommunikation frei lassen.


Meine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen umfassenden Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf eingebracht. Dieser enthält einige für mich unverzichtbare und elementare Punkte die für meine Entscheidung maßgeblich sind. Der Schutz der Belange von Kindern und Jugendliche ist in dem vorliegenden Entwurf nur unzureichend gewährleistet.

Es ist für mich von großer Wichtigkeit, dass die auf die Eindämmung von Corona gerichteten Maßnahmen die Rechte und Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen und dass das Kindeswohl bei der Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen beachtet wird. Darüber hinaus schützt mir der verabschiedete Gesetzentwurf nicht in ausreichendem Maße familienähnliche Formen des Zusammen- und Miteinanderlebens. Ich bin der Überzeugung, dass die Maßnahmen gewährleisten müssen, dass der Schutz von Ehe und Familie einschließlich der Eltern-Kind, bzw. Kind-Bezugsperson-Beziehung, sowie der von Partnerschaften gesichert sein muss.


Trotz vieler für mich zustimmungsfähiger Punkte in dem Gesetz, kann ich aufgrund dieser zu großen Leerstelle dem Gesetz heute nicht zustimmen und werde mich daher enthalten.






Claudia Müller

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