Claudia
Selbstständige: Bundesregierung bleibt stur
Aktualisiert: 19. Mai 2020
Wir dürfen Selbstständige nicht durchs Raster fallen lassen! Es wäre für den Bund schnell und einfach machbar, den meisten Soloselbstständigen den Weg zum Jobcenter zu ersparen. Der Bund müsste dafür in die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern einfügen, dass aus den Zuschüssen auch 1180€, das entspricht dem Pfändungsfreibetrag, für den Lebensunterhalt verwendet werden dürfen. So vermeiden wir viel Bürokratie. Auch die Jobcenter hätten weniger ALG II-Anträge zu bearbeiten.
Doch die Bundesregierung bleibt stur, wie die Antworten auf meine mündlichen Fragen zeigen. Es ist mir unverständlich, warum sich SPD und CDU/CSU hier so verrennen. Das Argument, dass durch die Beschränkung auf betrieblichen Sach- und Finanzaufwand sicherstellt wird, dass ein zeit- und kostenintensiver Abgleich zwischen verschiedenen Bewilligungsstellen vermieden wird, ist vorgeschoben. Denn um wie vieles größer wären die Einsparungen durch die Nicht-Bearbeitung vieler ALG II-Anträge? Auch die nachträgliche Aufnahme und die rückwirkende Berücksichtigung von Lebenshaltungskosten als kaum praktikabel zu bezeichnen, entspricht nicht der erlebten Praxis in vielen größeren Bundesländern: Es gab z.B. Berlin und NRW pauschale Überweisungen der Höchstbeträge, deren Verwendung rückwirkend belegt werden muss. In Baden-Württemberg darf schon jetzt der Pfändungsfreibetrag angerechnet werden. Eine Änderung würde somit Länder und Kommunen entlasten. Die Behauptung, dass es durch die Nichtberücksichtigung eines Betrages für den eigenen Lebensunterhalt bei den Soforthilfen keine Einsparungen für den Bundeshaushalt gäbe, ist deshalb frech.
Die anderen beiden Antworten zeigen, dass der Anteil der Selbstständigen mit freiwilliger Arbeitslosenversicherung extrem gering ist - hier muss der Zugang zur Arbeitslosenversicherung deutlich erleichtert und aktiv gefördert werden. Die Anzahl der ALG II beziehenden Selbstständigen, der aus der zweiten Antwort hervorgeht, zeigt, dass auch hier viele außen vor gelassen wurden, wenn man an die Gesamtzahl der Soloselbstständigen von ca. 2 Millionen denkt. Auch ist es erstaunlich, dass die Anzahl der ALG II-Beziehenden erst im April begann und im März zuvor sogar sank. Dies spricht nicht für eine einfache Antragsstellung. Die Anzahl der ALG I-Beziehenden stieg hingegen schon im März an.
Die mündlichen Fragen sowie die Antworten finden Sie hier:
Und hier ein Pressebericht im Spiegel dazu: