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Soforthilfen schnell und unbürokratisch weiterentwickeln, ausweiten und verlängern

• Wir fordern die Soforthilfen des Bundes weiterzuentwickeln, auszuweiten und zu verlängern. Selbstständige und kleinere und mittlere Unternehmen, die weiterhin existenzbedrohende Auftrags- und Umsatzeinbußen verzeichnen, sollen für das gesamte Jahr 2020 Planungssicherheit erhalten.

• Bei den Soforthilfen werden bisher die Lebenshaltungskosten von Selbstständigen, Freiberuflern oder auch den Inhaberinnen kleiner Unternehmen nicht berücksichtigt. Sie müssten Arbeitslosengeld II beantragen. Kleine Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern bekommen Soforthilfezuschüsse nur von den Ländern, dabei gibt es große Unterschiede. Zudem sind die Hilfen bisher grundsätzlich auf drei Monate begrenzt.

• Wir Grüne im Bundestag haben einen Antrag (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/194/1919490.pdf) in den Bundestag eingebracht und wollen die Soforthilfen nutzen, um Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen pauschal bei den Lebenshaltungskosten zu unterstützen. Die Bundeszuschüsse sollen außerdem auch kleinen Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden offen stehen. . Die Hilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden.

Soforthilfe 2.0 auflegen


Viele Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen kämpfen weiterhin mit hohen Umsatzeinbrüchen und brauchen Unterstützung. Wir fordern deshalb, die Soforthilfen des Bundes weiterzuentwickeln, um Arbeitsplätze zu schützen, die Wirtschaft am Leben zu erhalten und eine Insolvenzwelle zu verhindern. Von der Krise stark betroffene Selbstständige und Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit bis Ende des Jahres 2020. Hier sind flexible Lösungen erforderlich. So werden beispielsweise bei bestimmten Unternehmen und Selbstständigen Probleme erst im Sommer auftreten, da erst dann Einnahmen und Aufträge aus dem Frühjahr wegfallen.


Existenz von Selbstständigen pragmatisch sichern Die Zuschüsse des Bundes für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen sollen bisher ausdrücklich nur die Betriebskosten, wie Mieten, Pachten oder Leasingraten abdecken. Soloselbstständige wie Dolmetscherinnen, Coaches oder Musiker haben aber oft niedrige Betriebskosten, z.B. haben sie oftmals kein eigenes Büro. Sie bestreiten vor allem ihren Lebensunterhalt aus ihren Einnahmen, die jetzt wegbrechen. Da die Zuschüsse aber nicht für den Lebensunterhalt gedacht sind, müssten diese Selbstständige Arbeitslosengeld II beantragen. Dabei soll es zwar keine Vermögensprüfung und Prüfung der Kosten der Unterkunft geben, Einkommensprüfungen von Partnern und im Haushalt lebenden Kindern werden jedoch trotzdem vorgenommen. Auch bei sehr hohen Umsatzeinbrüchen kann deshalb ein Grundsicherungsanspruch ausgeschlossen sein. Auch muss eine aufwändige Vermögensprüfung durchgeführt werden, sobald das Vermögen 60.000 Euro übersteigt. Dies berücksichtigt nicht, dass viele Selbstständige nur über geringe gesetzliche Rentenansprüche verfügen und deshalb für das Alter angespart haben. Die Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstbetriebe erweisen sich deshalb für viele als Enttäuschung. Wir wollen schnelle Abhilfe schaffen. Die Lebenshaltungskosten sollen ebenfalls aus den Soforthilfen bezuschusst werden und zwar pauschal mit 1.180 Euro monatlich. Dies entspräche dem derzeitigen Pfändungsfreibetrag. Da die Kommunen beim Arbeitslosengeld II größtenteils die Kosten der Unterkunft tragen, würden auch sie entlastet. Auch die Jobcenter hätten deutlich weniger Arbeitslosengeld II-Anträge zu bearbeiten. Solange dies nicht möglich ist, sollte es zumindest dieses Jahr keine Vermögensprüfung geben.


Flickenteppich für kleine und mittlere Unternehmen verhindern Aktuell fehlt es bei den bisherigen Soforthilfen des Bundes an Zuschüssen für kleine Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitenden. Während einige Bundesländer diesen kleinen Unternehmen aus eigenen Mitteln Soforthilfen anbieten, fallen sie in anderen Bundesländern durchs Raster der Corona-Hilfen. Solch einen Flickenteppich, der sich auch aus der unterschiedlichen Finanzkraft der Bundesländer ergibt, muss vermieden werden. Wir wollen die Hilfen ausweiten und dadurch besonders den kleinen Mittelstand und das Handwerk stärken. Wir schlagen deshalb vor, dass der Bund auch für kleinere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen Zuschüsse zu den Betriebskosten gewährt, wenn diese corona-bedingt gravierende Umsatzeinbrüche erleiden. Es darf nicht am Bundesland liegen, ob ein kleines und mittleres Unternehmen weiter existieren kann oder nicht.


Hinweis: Dieser Artikel ist auf www.gruene-bundestag.de erschienen.

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